📋 Auf einen Blick
- Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt einen monatlichen Grundbetrag vor Kontopfändungen – jede Bank muss es kostenlos einrichten.
- Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 1.410 €/Monat (Single ohne Kinder) und steigt je nach Unterhaltspflichten.
- Du kannst dein bestehendes Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen – kein neues Konto nötig.
- Staatliche Leistungen wie ALG II, Kindergeld oder Wohngeld sind zusätzlich besonders geschützt.
- Nutze unseren kostenlosen Freibetrags-Rechner weiter unten, um deinen persönlichen Schutzrahmen zu ermitteln.
Inhalt
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – ist ein ganz normales Girokonto, das durch einen gesetzlichen Schutzrahmen ergänzt wurde. Es verhindert, dass Gläubiger das komplette Guthaben pfänden und du buchstäblich kein Geld mehr für Lebensmittel, Miete oder Strom hast.
Die Rechtsgrundlage ist § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO). Danach muss jedes in Deutschland ansässige Kreditinstitut dein bestehendes Girokonto auf Verlangen kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Das Recht besteht unabhängig davon, ob du bereits gepfändet wirst oder nur vorsorgen möchtest.
Das P-Konto funktioniert wie ein normales Konto – du kannst weiterhin Überweisungen tätigen, Lastschriften einrichten und Kartenzahlungen durchführen. Der Unterschied: Bis zur Höhe des Freibetrags ist dein Guthaben vollständig vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Einen besonders wichtigen Vorteil bietet das P-Konto bei staatlichen Transferleistungen: Kindergeld, Bürgergeld (ALG II), Wohngeld und ähnliche Leistungen genießen für vier Monate nach Gutschrift einen vollständigen Pfändungsschutz – unabhängig vom allgemeinen Freibetrag.
Erklärvideo: So funktioniert das P-Konto
In drei kurzen Szenen erklärt unser Erklärvideo, wie das P-Konto funktioniert, welche Freibeträge gelten und was dich schützt.
Das P-Konto schützt dein Existenzminimum
Mehr Unterhaltspflichten = mehr Schutz
In 3 Schritten zum P-Konto
Kein neues Konto – einfach umwandeln lassen
Für wen ist ein P-Konto sinnvoll?
Das P-Konto ist keine Notfalllösung – es ist ein legales Schutzinstrument, das jede Person in Deutschland nutzen darf. Besonders sinnvoll ist es in folgenden Situationen:
- Kontopfändung erhalten: Wenn du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen hast, muss das P-Konto sofort eingerichtet werden. Ohne P-Konto kann die Bank das gesamte Guthaben einfrieren.
- Laufende Schulden und Vollstreckungsverfahren: Wer weiß, dass Gläubiger aktiv werden könnten, sollte vorsorglich umstellen – die Umwandlung kann jederzeit erfolgen, auch ohne akute Pfändung.
- Insolvenzverfahren: Im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens ist das P-Konto nahezu unverzichtbar, um das laufende Leben finanzieren zu können.
- Bezug von Sozialleistungen: Wer Bürgergeld, ALG II oder Grundsicherung bezieht, profitiert vom besonderen Schutz dieser Zahlungen auf dem P-Konto.
Freibetrags-Rechner 2026
Dein persönlicher Freibetrag hängt von deiner Lebenssituation ab. Trage deine Angaben ein und sieh sofort, wie viel Guthaben auf deinem P-Konto monatlich vor Pfändungen geschützt ist.
Schritt-für-Schritt: P-Konto beantragen
Die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto ist einfacher als viele denken – und gesetzlich kostenlos. So gehst du vor:
- Bank kontaktieren – persönlich in der Filiale, per Brief oder häufig auch online. Erkläre, dass du dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto nach § 850k ZPO) umwandeln möchtest. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem stattzugeben – eine Begründung brauchst du nicht.
- Grundfreibetrag automatisch aktiv – nach der Umwandlung gilt sofort der gesetzliche Grundfreibetrag (1.410 €/Monat für Single 2026). Keine weitere Bescheinigung nötig.
- Erhöhten Freibetrag nachweisen – hast du Unterhaltspflichten oder beziehst besondere Leistungen, brauchst du eine P-Konto-Bescheinigung. Diese stellen aus: Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialamt, Jobcenter, anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte.
- Bescheinigung bei der Bank einreichen – die Bank erhöht deinen Freibetrag entsprechend. Der Nachweis gilt in der Regel 12 Monate und muss danach erneuert werden.
- Nicht übertragene Beträge vormerken – Beträge, die im Monat nicht genutzt werden, können einmalig in den Folgemonat übertragen werden (sogenannter Ansparbetrag).
Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?
| Stelle | Für wen geeignet | Kosten |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Beschäftigte (für Einkommensnachweise) | Kostenlos |
| Familienkasse | Kindergeldbezieher | Kostenlos |
| Jobcenter / Sozialamt | Bürgergeld-/Grundsicherungsempfänger | Kostenlos |
| Schuldnerberatung | Alle (unabhängig von Einkommenssituation) | Kostenlos |
| Rechtsanwalt / Notar | Alle | Honorar ca. 50–150 € |
Quiz: Brauche ich ein P-Konto?
Beantworte 4 kurze Fragen – wir geben dir am Ende eine persönliche Einschätzung.
Was ist geschützt – was nicht?
Das P-Konto schützt nicht alles gleichermaßen. Hier ein klarer Überblick:
✅ Vor Pfändung geschützt
❌ Nicht automatisch geschützt
Wichtige Regeln & Fallstricke
Nur ein P-Konto pro Person
Das P-Konto ist an eine Person, nicht an eine Kontonummer gebunden. Wer mehrere P-Konten führt, macht sich nach § 850k Abs. 3 ZPO strafbar. Wenn du dein Konto wechselst, muss das alte P-Konto in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden, bevor du bei einer anderen Bank ein neues P-Konto eröffnest.
Gemeinschaftskonten nicht möglich
Ein P-Konto kann nur auf eine einzelne natürliche Person lauten. Gemeinschaftskonten (z.B. Ehepaare) können nicht als P-Konto geführt werden – hier muss ein eigenes Einzelkonto eröffnet und umgewandelt werden.
Freibetrag gilt monatlich – nicht kumulativ
Der Freibetrag bezieht sich auf den jeweiligen Kalendermonat. Nicht verbrauchtes Guthaben kann einmalig in den Folgemonat übertragen werden (Ansparschutz). Eine weitere Übertragung in den übernächsten Monat ist dann nicht mehr möglich.
Automatische Bescheinigung läuft ab
Die P-Konto-Bescheinigung für erhöhte Freibeträge gilt in der Regel 12 Monate. Danach fällt der Freibetrag automatisch auf den Grundbetrag zurück – selbst wenn sich deine Situation nicht geändert hat. Trag dir den Ablauf als Erinnerung in den Kalender ein.
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Nein. Jede Bank in Deutschland ist nach § 850k ZPO gesetzlich verpflichtet, ein Girokonto auf Verlangen des Kontoinhabers in ein P-Konto umzuwandeln. Eine Verweigerung ist rechtswidrig. Falls deine Bank sich weigert, wende dich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder einen Anwalt.
Die Bank muss die Umwandlung spätestens innerhalb von 4 Geschäftstagen vornehmen. Bei einer bereits laufenden Pfändung zählt jeder Tag – beantrage das P-Konto daher sofort, wenn du einen Pfändungsbeschluss erhältst.
Die Umwandlung selbst ist kostenlos und darf von der Bank nicht berechnet werden. Allerdings darf die Bank für die Führung des P-Kontos eine etwas höhere Kontoführungsgebühr verlangen als für ein normales Girokonto – diesen Aufpreis hat der Bundesgerichtshof in bestimmten Grenzen als zulässig anerkannt.
Alle bestehenden Daueraufträge und Lastschriftermächtigungen bleiben nach der Umwandlung unverändert aktiv. Das P-Konto verhält sich im Zahlungsverkehr exakt wie ein normales Girokonto – nur eben mit Pfändungsschutz.
Guthaben, das den monatlichen Freibetrag übersteigt, ist nicht geschützt und kann von Gläubigern gepfändet werden. Die Bank überweist den Betrag über dem Freibetrag an die Gläubiger, sobald ein rechtskräftiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt.
Ja, jederzeit und kostenlos. Du informierst die Bank formlos, dass du das P-Konto wieder als normales Girokonto führen möchtest. Beachte: Wenn du danach bei einer anderen Bank ein P-Konto möchtest, muss das alte zuerst zurückgewandelt sein.
Grundsätzlich ja – das P-Konto steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Allerdings gilt der Freibetrag auch hier nur für das private Girokonto. Geschäftskonten können nicht in P-Konten umgewandelt werden. Selbstständige in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollten zusätzlich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Kostenlose Unterstützung bieten: gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen (z.B. der Caritas, AWO, Diakonie), die Verbraucherzentralen sowie das Jobcenter und Sozialamt. Diese Stellen können auch die P-Konto-Bescheinigung für erhöhte Freibeträge ausstellen.
📚 Quellen & weiterführende Links
- § 850k ZPO – Pfändungsschutzkonto (Gesetze im Internet)
- Bundesministerium der Justiz – P-Konto Informationsseite
- Verbraucherzentrale – P-Konto Ratgeber
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
- Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung 2024, Bundesministerium der Justiz